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   BSG, 25.05.1965 - 2 RU 125/59   

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BSG, 25.05.1965 - 2 RU 125/59 (https://dejure.org/1965,4587)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1965 - 2 RU 125/59 (https://dejure.org/1965,4587)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1965 - 2 RU 125/59 (https://dejure.org/1965,4587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung für Unfallfolgen - Ausschluß von Entschädigungsansprüchen - Arbeitsunfall neben gesundheitsschädigender Einwirkung - Außerkrafttreten reichsversicherungsrechtlicher Vorschriften

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 79
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    § 541 Reichsversicherungsordnung (RVO) wurde hier durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl I 241) eingefügt und erfaßt nur Arbeitsunfälle, die sich nach seinem Inkrafttreten - am 1. Juli 1963 - ereignet haben (Art. 4 §§ 1, 2 Abs. 1, 16 UVNG; BSGE 23, 79, 83 = SozR Nr. 4 zu § 541 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 191/65

    Militärähnlicher Dienst - Reichsbahnbediensteter - Werkfeuerwehrmitglied -

    im Sinne des 5 1 BVG, so besteht Anspruchsberechtigung allein nach dem BVG, selbst wenn das Unfallereignis auch ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist (BSG 23, 79)" Nach Art(! I @ 1 des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland vom 16" August 1961 (BGBl I So 1292) ist dieses Gesetz hier mit Wirkung vom 1° Juni 1960 eingeführt werden° Es hat also zur Zeit der Bescheiderteilung bereits gegolten, so daß es von der Beklagten mit Recht angewendet worden ist,.

    Der Kläger ist bei Ausübung des Luftachutzdienstes verunglückt° Entgegen der Meinung der Revision umfaßte die Bekämpfung von Luftangriffsschäden ($ 1 Satz 2) nicht nur die Brandbekämpfung" sondern alle damit zusammenhängenden Maßnahmen, somit auch die Hin- und Rückfahrt zum Einsatz- ort° Da der Kläger aufgrund seiner - allgemeinen - Heranziehung zum Luftschutzdienst eingesetzt gewesen ist, ist es ohne rechtliche Bedeutung, daß er die Verletzung sich an einem Ort zugezogen hat, an dem er als Mitglied der Werkfcucrwehr den Unfall ebenfalls hätte erleiden können (ähnlich BayLVAmt, BayeroAMBl" 1952, Teil B, S" 159)° Hat der Kläger am 1" Dezember 1944 infolge Luftschutzdienstes einen Körperschaden erlitten, so hatte er nach 5 22 Abs" 1 Satz 3" $ 12 a der l° DVG zum Luftschutzgesetz Anspruch auf Fürsorge und Versorgung nach Maßgabe über die Entschädigung Personenschäder Verordnung von den (Personenschädenverordnung) idF der Bekanntmachung vom 10° November 1940 (BGBl I S. 1482)" Über einen entsprechenden Antrag hätte das zuständige Versorgungsamt zu entscheiden gehabt (@ 12 der Personenschädenverordnung)° Aus @ 22 Abs° 4 der 1° DVO zum Luftschutzgesetz ergibt sich nichts Gegenteiligeso Nach dieser Bestimmung waren Vergütungen und Entschädigungen nach den @@ 12 und 15 dieser Verordnung zwar von der Reichsbahn zu zahlen" Hier handelte es sich aber, anders als bei der in 5 12 a geregelten Versorgung" um die Gewährung von Barvergütungen" freier Unterkunft" Verpflegung und Bekleidung oder entsprechender Entschädigung und um den Ersatz Von Sachschäden infolge Teilnahme am Luftschutzdiensto In 5 22 ..10- Abs° 1 Satz 3 ist ausdrücklich auf 5 12 a und die dort geregelte Versorgung bei Luftschutzdienstbesohädigung verwiesen° Da, wie bereits erwähnt" an die Stelle dieser Bestimmung nunmehr die 55 1, 5 Abs" 1 Buchst° 0 BVG getreten sind" ohne daß sich an den Anspruchsvoraussetzungen etwas geändert hat3 ist nach 5 54 BVG ein etwaiger Anspruch des Klägers auf Entschädigung nach den Vorschriften des 5" Buches der RVO ausgeschlossen° " " " Dies gilt auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des BVG im Saarland, als dort noch die bis zum Zusammenbruch Deutschlands geltenden, durch saarländisches Recht teilweise geänderten - im einzelnen bereits erläuterten, soweit sie nach Sachlage infrage kommen - reichsrechtlichen Versergungsvorsehriften angewendet werden sind° Dieses Versorgungsrecht hat nach der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland zunächst, nämlich bis zur Einführung des BVG" weiter ge« gelten und ist Bundesrecht im Sinne des 5 162 Abs" 2 SGG geworden (@@ }, 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 230 De2ember 1956 - BGBl I so 1011 - iVm Art" 74 Nro 10 des Grundgesetzes - vgl" BSG 26, 84" 85)0 War aber vor dem 1° Juni 1960 der Unfall des Klägers nach dem damals im Saarland in Kraft befindlichen Versorgungsrecht zu beurteilen, war ein etwaiger An5pruch auf Unfallentschädigung" wie die Vorinstanzen zutreffend angenommen haben" nach @ 541 Nr" 9 BVG aF ausgeschlossen° Wie der erkennende Senat entschieu den hat (BSG 23, 79"82)" hat diese durch die Verordnung vom 160 April 1945 (BGBl I So 267) rückwirkend zum 10 Januar 1942 in die RVO eingefügte Vorschrift zwar spätestens mit dem Inkrafttreten des BVG ihre Gültigkeit verloren" Der Zeitpunkt ihres Außerkra£ttretens verschiedenartigen.

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 127/70

    Entschädigungsanspruch der Mutter eines Kriegsgeschädigten gegen die gesetzliche

    Allerdings entfällt der Versicherungsschutz nicht schon deshalb, weil die Kriegsgefahr, von welcher der Verletzte betroffen wurde, als eine allgemein wirkende Gefahr - wie z. B. Erdbeben, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen - anzusehen wäre, die wegen eines nur rein zufälligen Zusammentreffens mit der betrieblichen Tätigkeit den für einen Arbeitsunfall erforderlichen ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit nicht begründen würde (s. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 7. Aufl., S. 480 r; vgl. auch BSG 23, 79, 81 sowie Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., geschichtliche Entwicklung, S. 82).

    Auch der Gesetzgeber geht davon aus, daß schädigende Ereignisse durch Kriegseinwirkungen (§ 1 des Bundesversorgungsgesetzes - BVG) rechtlich zugleich Arbeitsunfälle im Sinne des Dritten Buches der RVO sein können (§ 54 BVG; vgl. BSG 23, 79, 81).

  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1

    Auf jeden Fall ist durch das am 1. Juli 1963 in Kraft getretene Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl I S 241) das Zusammentreffen von Unfall- und Versorgungsansprüchen in § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO neu geregelt worden (BSG Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 200/63 - nicht veröffentlicht; BSGE 23, 79, 83).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94

    Nach DDR-Recht anerkannte Arbeitsunfälle weiterhin wirksam

    § 541 RVO wurde hier durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963, BGBl I S 241) eingefügt und erfaßt nur Arbeitsunfälle, die sich nach seinem Inkrafttreten - am 1. Juli 1963 - ereignet haben (Art. 4 §§ 1, 2 Abs. 1, 16 UVNG; BSGE 23, 79, 83; BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87

    Anerkennung - verschiedene Erkrankungen - Berufskrankheit Zwangsarbeit in

    Für davorliegende schädigende Ereignisse kommen, sofern sie nicht in die Zeit vom 1. Januar 1942 bis 8. Mai 1945 fallen, sowohl Ansprüche nach dem BVG als auch nach dem 3. Buch der RVO in Betracht, deren Zusammentreffen sich ggf. nach § 65 BVG regelt (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, Band II, S. 478 g ff.; BSGE 23, 79).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 125/62
    Da Gegenstand des Verfahrens nur der Anspruch auf Rentenzahlung vom 18. August 1955 ist, scheidet hierfür @ 541 Nr. 9 BVD aF aus., Denn diese Vorschrift ist, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung be; stimmten Urteil vom 25. Mai 1955 - 2 RU 125/59 - näher dargelegt hat, durch das Inkrafttreten des BVG am 1. Oktober 1950.
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